Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der edelweiss dentistry products gmbh, Version: 04/2020
1. Allgemeines
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen der edelweiss dentistry products gmbh („EDELWEISS“) mit Kunden. Der Kunde erkennt sie mit der Erteilung eines Auftrages/mit der Bestellung als für ihn verbindlich an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Sofern im Vertrag Bedingungen schriftlich vereinbart werden, welche von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, gehen die Regelungen des Vertrages vor.
Sofern keine ausdrückliche Differenzierung zwischen Österreich und Deutschland vorgenommen wird, gelten die einzelnen Bestimmungen in beiden Ländern gleichermaßen.
2. Angebot, Preise
Von EDELWEISS bekannt gegebene Preise verstehen sich ab Werk einschließlich der Verpackung, jedoch ausschließlich Versandspesen.
Die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt gesondert nach Maßgabe der am Tage der Lieferung bzw. Leistung geltenden gesetzlichen Vorschriften. Preisänderungen – auch ohne vorherige Ankündigung – sind EDELWEISS vorbehalten. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3. Versand, Lieferung, Leistungserbringung
Unabhängig von der durch EDELWEISS organisierten Versicherung reist die Ware in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird, bzw. wer das Transportmittel wählt. Die Kosten der Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden. Sofern keine andere Regelung getroffen wird, gilt der Sitz von EDELWEISS als vereinbarter Ort der Leistungserbringung durch EDELWEISS.
Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, geht die Preisgefahr mit Absendung der Ware – bei Annahmeverzug des Kunden mit der Versandbereitschaft von EDELWEISS – auf den Kunden über. Die Wahl des Versandortes und des Beförderungsweges sowie Transportmittels und des Transportunternehmens erfolgt, wenn nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt, durch EDELWEISS nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für billigste und schnellste Beförderung. Angegebene Liefer- und Abladezeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Stellt der Kunde das Transportmittel, so ist er für die pünktliche Bereitstellung verantwortlich. Etwaige Verspätungen sind EDELWEISS rechtzeitig mitzuteilen. Daraus entstehende Kosten trägt der Kunde.
4. Mängelrügen
Der Kunde muss die gelieferte Ware/die durch EDELWEISS erbrachte Leistung unverzüglich auf allfällige Mängel untersuchen. Unvollständige oder unrichtige Lieferungen/Leistungen sowie Beanstandungen erkennbarer Mängel sind EDELWEISS spätestens acht Tage nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen, nicht erkennbare Mängel und Fehler dagegen unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängeln und Fehlern gilt die Lieferung als genehmigt und ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
5. Gewährleistung
Bei begründeten und fristgerechten Mängelrügen wird EDELWEISS unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden Gewähr durch Verbesserung, Gewährung eines Preisnachlasses oder Ersatzlieferung (Umtausch) vornehmen oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Die Wahl des jeweiligen Gewährleistungsbehelfes bleibt EDELWEISS vorbehalten.
Andere wie immer geartete Ansprüche gegen EDELWEISS, insbesondere solche auf Ersatz eines direkten Schadens oder Folgeschadens sind – soweit rechtlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Erfüllung einer begründeten Gewährleistungsverpflichtung hat keinen Einfluss auf etwaige gegenüber Dritten abgegebenen Garantieerklärungen. Wirkt daher weder im Zusammenhang mit der Gewährleistung noch mit der Garantie fristverlängernd.
6. Warenrücknahme
Rücksendungen von gelieferter Ware dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von EDELWEISS erfolgen. Sollte die Ware dennoch zurückgesandt werden, sind EDELWEISS sämtliche Kosten, die als Folge daraus erwachsen, zu ersetzen. Aus einer Übernahme der zurückgesandten Ware können seitens des Kunden keinerlei Ansprüche oder sonstige Rechtsfolgen abgeleitet werden. Für den Fall der vereinbarten Warenrücknahme behält sich EDELWEISS vor, für die durch die Rücknahme entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr einzuheben und bei der Gutschrift des Warenwertes einen dem Alter und Zustand der Ware entsprechenden Abschlag zu berücksichtigen. Die Höhe des Abschlages wird von EDELWEISS festgesetzt.
7. Haftungsausschluss
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von EDELWEISS sowie von Erfüllungsgehilfen von EDELWEISS ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus etwaig abgegebenen Garantien. Weiters gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei EDELWEISS zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
8. Zahlung
Rechnungen für Lieferungen von Waren werden gemäß den jeweils getroffenen Vereinbarungen bezahlt. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über ein Zahlungsziel zwischen den Vertragsparteien besteht, sind die Zahlungen der Rechnungsbeträge abzugsfrei unverzüglich nach Erhalt der Faktura fällig.
Auf Wunsch von EDELWEISS kann die Zahlung auf Bankeinzug oder Nachnahme umgestellt werden. Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung und stets nur zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz vereinbart. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn mit von EDELWEISS schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, gegen ihn Exekutionsmaß-nahmen geführt werden, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet oder Zahlungsstockung oder Zahlungseinstellung eintritt oder von ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Sanierungsverfahren beantragt oder über sein Vermögen Insolvenz eröffnet oder ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, ist EDELWEISS berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks angenommen oder Ratenzahlung gewährt wurde.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem ist EDELWEISS in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, gegebene Sicherheiten zu verwerten und vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen EDELWEISS an Dritte, sowie die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EDELWEISS unzulässig.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtung des Kunden, insbesondere Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten und Zinsen, Gebühren, Spesen, etc. Eigentum von EDELWEISS.
Wird die Ware weiterverkauft, tritt der Kunde die Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware an EDELWEISS ab. Der Kunde ist verpflichtet die Abtretung durch Setzung der Buchvermerke in seinen Büchern kenntlich zu machen und auf Verlangen von EDELWEISS die Namen der Kaufpreisschuldner bekanntzugeben sowie die zedierten Forderungen ziffernmäßig genau zu bezeichnen. Die Abtretung wird von EDELWEISS angenommen. Etwaige Gebühren bzw. Steuern im Zusammenhang mit der Abtretung trägt der Kunde und wird EDELWEISS diesbezüglich schad- und klaglos halten. EDELWEISS ist jederzeit berechtigt, die Abtretung offen zu legen und die ab- getretenen Forderungen selbst einzuziehen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware stets gegen die üblichen Risiken wie etwa Elementarereignisse in ausreichendem Umfang versichert zu halten und dies EDELWEISS auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde tritt hiermit seine eventuellen Versicherungsansprüche an EDELWEISS ab. Der Kunde ist weiters verpflichtet die Ware den Anweisungen von EDELWEISS und dem Stand der Technik entsprechend zu lagern. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
10. Medizinprodukte
Der Kunde bestätigt, dass ihm die einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Medizinprodukten, wie etwa Medizinproduktegesetz oder Guidelines on a Medical Device Vigilance System bekannt sind und verpflichtet sich diese einzuhalten. Weiters bestätigt der Kunde, dass er nach den zur Anwendung gelangenden nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften befähigt und berechtigt ist mit Medizinprodukten zu handeln, diese zu lagern und zu beziehen.
11. Geistiges Eigentum
Angebote und Projekte sowie von EDELWEISS übermittelte Zeichnungen, Maßbilder und Beschreibungen sind geistiges Eigentum von EDELWEISS und dürfen weder vervielfältigt noch ohne Zustimmung von EDELWEISS genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Zulässig ist die unveränderte Nutzung des Geistigen Eigentums im Rahmen des Weiterverkaufes der gelieferten Ware.
12. Exportklausel
Reexporte des Kunden bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung durch EDELWEISS.
13. Verpackung
Soweit EDELWEISS gesetzlich verpflichtet ist, die Transport- und Umverpackung zurückzunehmen, trägt der Kunde die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackungen.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die EDELWEISS oder einen ihrer Vorlieferanten treffen, berechtigen EDELWEISS, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein: Alle Einwirkungen von Naturgewalten, wie z.B.: Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen; ferner Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme, Transportstörungen, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote, internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoff- und Energieausfall; weiters Betriebsstörungen wie z.B. Explosion, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären.
15. Datenschutzrechtliche Einwilligung
Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden bzw. in Zukunft zur Verfügung gestellt werden, durch EDELWEISS für Zwecke des Marketings u.a. durch Einrichtung einer Kundendatei, erfolgen kann. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden widerrufen werden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsbarkeit
Es gilt das österreichische Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechtes. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Bregenz, Vorarlberg vereinbart. Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist der Sitz von EDELWEISS.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der vorliegenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung gilt als durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen von Verträgen zwischen EDELWEISS und dem Kunden bedürfen der Schriftform und gilt dies auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot.
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